Bei den Fahrsicherheitstrainings sowie auf der Verkehrsübungsanlage setzen wir bei den Hygienemaßnahmen stets die behördlichen Vorgaben aus der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg um. Die aktuell gültigen Vorgaben können Sie online einsehen.
Das ADAC Fahrsicherheits-Training wendet sich an alle Verkehrsteilnehmer. Egal ob Fahranfänger oder Vielfahrer – jeder kann durch das Training seine Fahrfertigkeiten verbessern und durch eine vorausschauende Fahrweise gefährliche Situationen aus dem Weg gehen.
Beim ADAC Fahrsicherheits-Training trainieren Sie unter der Anleitung erfahrener Trainer mit kritischen Fahrsituationen umzugehen. Wie nirgends sonst hat man die Chance, auf speziellen Anlagen gefahrlos die Grenzen des eigenen Fahrzeugs auszutesten und persönliche Limits kennen zu lernen, um in kritischen Situationen richtig zu reagieren. Fazit: Beim Fahrsicherheits-Training des ADAC trainieren Sie eine sichere Fahrweise und einfache Notmanöver, um erst gar nicht in gefährliche Situationen zu kommen.
Jeder Führerscheininhaber kann am Fahrsicherheits-Training teilnehmen. Die Fahrtüchtigkeit von Fahrer und Fahrzeug vorausgesetzt.
Nein, jeder Teilnehmer muss am Trainingstag eine gültige Fahrerlaubnis vorweisen können. Fahrer mit einer BF 17-Prüfungsbescheinigung dürfen nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson am Fahrsicherheits-Training teilnehmen.
Für das Fahrsicherheits-Training wird ein gültiger Führerschein benötigt. Bitte bringen Sie diesen am Trainingstag mit.
Unsere Fahrsicherheits-Trainings dauern rund 8 Stunden. Die Motorrad-Auffrischkurse dauern ca. 4 Stunden. Die genaue Dauer finden Sie in den Informationen des jeweiligen Trainings.
Die Teilnehmerzahl bei einem Pkw Fahrsicherheits-Training beträgt pro Gruppe max. 12 Teilnehmer. Bei einem Motorrad-Fahrsicherheits-Trainings fahren max. 10 Fahrer in einer Gruppe. Je nach Trainingsplatz können max. 2 Gruppen(Balingen und Kirchheim/Teck) oder max. 4 Gruppen (Leonberg) gleichzeitig Fahrsicherheits-Training absolvieren.
Bitte finden Sie sich 15 Minuten vor Trainingsbeginn vor Ort im jeweiligen Schulungsraum ein.
Ein zu spätes Eintreffen am Trainingsort kann zum Ausschluss vom Training führen. Denn die zu Beginn des Trainings vermittelten theoretischen Grundlagen werden zur Teilnahme an den praktischen Übungen zwingend vorausgesetzt. Bitte planen Sie daher in Ihre Anreise die entsprechenden Verkehrs- und Witterungsbedingungen ein.
Wir empfehlen Ihnen auf festes Schuhwerk zu achten und Ihre Kleidung passend zu Jahreszeit und Witterung auszuwählen. Nehmen Sie nur am Fahrsicherheits-Training teil, wenn Sie sich in einer angemessenen gesundheitlichen Verfassung befinden und fahrtüchtig sind.
Ja, aus Sicherheitsgründen ist eine vollständige Schutzbekleidung zur Teilnahme am Fahrsicherheits-Training erforderlich. Eine vollständige Schutzbekleidung besteht aus: Helm, Motorradkombi, Handschuhe und Motorradstiefeln. Bitte beachten Sie, dass nicht vorhandene Schutzkleidung zum Trainingsausschluss führen kann.
Eine Absage des Fahrsicherheits-Trainings erfolgt nur, wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht erlauben. Die Motorrad-Trainings finden auch bei Regen statt.
Wir empfehlen eine Teilnahme mit dem eigenen Fahrzeug, um die Grenzen des Fahrzeugs kennenzulernen und um sich in Notsituationen richtig verhalten zu können.
Nein, Ihr Fahrzeug wird nicht beschädigt, wenn Sie sich an die Anweisungen des Fahrsicherheitstrainers halten. Die Abnutzung von Reifen, Bremsen und Kupplung ist äußerst gering.
Ja, bei einem Fahrzeug ohne Sicherheitstechniken ist die Teilnahme an einem Fahrsicherheits-Training sogar noch wichtiger, um zukünftig Gefahrensituationen im Straßenverkehr sicher zu bewältigen.
Wir bitten Sie vor dem Training dafür zu sorgen, dass Ihr Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist. Kontrollieren Sie den Luftdruck der Reifen sowie den Ölstand und stellen Sie sicher, dass der Kraftstofftank ausreichend gefüllt ist. Bitte entfernen oder befestigen Sie lose Gegenstände im Fahrzeuginneren und im Kofferraum Ihres Fahrzeugs.
Ja, denn auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheitszentrums gilt die StVo und somit auch die Winterreifenpflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.
Die in Rechnung gestellte Kursgebühr schließt während der Dauer des Fahrsicherheitstrai-nings auf dem Gelände des Trainingsplatzes folgende Versicherungen bei der KRAVAG Ver-sicherung, Heidenkampsweg 102, 20097 Hamburg ein:
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit den Versicherungssummen von € 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bis € 8.000.000,- je Schadensereignis und geschädigte Person):
Bei einer Höchstentschädigung von € 50.000,-- für Pkw/Lieferwagen und € 25.000,-- für Motorräder je Ereignis. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) vom 01.10.2002 zu Grunde.
Nein, grundsätzlich müssen alle an einem Fahrsicherheits-Training teilnehmende Fahrzeuge über eine gültige und behördliche Zulassung verfügen. Fahrzeuge mit nicht-eingetragenen oder nicht der StVo entsprechenden Umbauten sind ebenso vom Training ausgeschlossen.
Ja, aber exklusive Buchungen sind nur für Gruppenbuchungen mit max. 12 Teilnehmern möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Nein, diese sind leider nicht möglich.
Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Käufer und Kontoinhaber müssen hierzu identisch sein. Alle Bankdaten werden per SSL verschlüsselt übertragen und nur zur Begleichung der Rechnung verwendet. Bei Nichteinlösung der Lastschrift trägt der Zahlungspflichtige die Gebühren.
Ein bereits gebuchtes und bezahltes Fahrsicherheits-Training kann grundsätzlich storniert werden, es gelten jedoch die in unseren aktuellen AGBs vermerkten Stornobedingungen für Einzel-, Gruppen- und Firmenkunden.
Eine einmalige Umbuchung kann bis zu 14 Tage vor Trainingsbeginn gebührenfrei vorgenommen werden. Bei jeder erneuten Umbuchung als auch bei Umbuchungen zu einem späteren Zeitpunkt, beträgt die Bearbeitungsgebühr 20% des Trainingspreises.
Ja, es besteht die Möglichkeit gebührenfrei einen Ersatzteilnehmer für ein bereits gebuchtes Fahrsicherheits-Training zu schicken, wenn der eigentliche Teilnehmer verhindert ist.
Ohne vorherige Abmeldung bedeutet die Abwesenheit eines Teilnehmers, dass die Kursgebühr nicht erstattet werden kann und verfällt.
Gutscheine des ADAC Württemberg e.V. für ADAC Fahrsicherheits-Trainings werden wertbezogen ausgestellt und der Beschenkte hat die freie Auswahl zwischen unseren Trainings. Die Gutscheine sind auch für ein höherpreisiges Training einsetzbar, nur die Differenz muss aufgezahlt werden.
Gutscheine des ADAC-Württemberg e. V. für ADAC Fahrsicherheits-Trainings werden terminunabhängig ausgestellt. Der Beschenkte kann bei der Trainingsbuchung seinen Wunschtermin selbst bestimmen.
Der Trainingspreis ist unabhängig von einer ADAC-Mitgliedschaft des Käufers oder des Beschenkten.
Gutscheine des ADAC Württemberg e.V. für ADAC Fahrsicherheits-Trainings werden wertbezogen ausgestellt und verlieren ihren Wert grundsätzlich nicht. Durch Änderungen bei den Kurspreisen können jedoch Aufzahlungen notwendig werden.
Gutscheine, die in Württemberg ausgestellt wurden, können Sie bei der Trainingsbuchung direkt online einlösen. Zur Einlösung aller anderen Gutscheine bitten wir Sie, Ihr Training telefonisch unter (0711) 28 00- 21 2 97 oder per E-Mail an sht @ wtb.adac.de zu buchen.
Gutscheine sind grundsätzlich in Höhe ihres ausgestellten Werts bundesweit für alle ADAC Fahrsicherheits-Trainings einlösbar. Abweichende Gültigkeiten werden ausdrücklich im Gutschein ausgewiesen. Auf Grund der unterschiedlichen Trainingspreise können aber Aufzahlungen notwendig werden.
Unabhängig von einer ADAC-Mitgliedschaft wird im Falle der Buchung des gewählten Trainings keine Aufzahlung fällig, sofern der Wert des Gutscheins den vergünstigten Mitgliederpreis abdeckt. Eine Aufzahlung wird nur bei Buchung eines höherpreisigen Trainings erforderlich.
Bereits gekaufte Gutscheine können nur vom Käufer storniert werden. Hierzu muss der Original-Gutschein unter Angabe der Bankverbindung und mit der Bitte um Gutschrift an die Zentrale des ADAC Württemberg e.V., Abteilung Verkehr und Technik eingesandt werden.
Zuschauer sind auf der Fahrsicherheitsanlage nur mit ausdrücklicher Genehmigung zugelassen. Das Betreten der Trainingsfläche während der Trainingszeiten ist ausdrücklich untersagt. Auf Anlagen und Plätzen sind Zuschauer nicht gestattet.
Die Mitnahme einer Begleitperson wird nicht empfohlen und ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur in besonderen Fällen und nur nach vorheriger Absprache mit dem ADAC Württemberg e.V., kann ausnahmsweise eine Begleitperson teilnehmen. Unberührt bleibt die notwendige Teilnahme der zugelassenen Begleitpersonen bei Teilnehmenden des "Begleiteten Fahrens" mit 17 Jahren. Zugelassene Begleitpersonen können nicht fahraktiv an den Fahrsicherheitstrainings teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zu den Fahrsicherheitstrainings mitgebracht werden.
Haustiere sind aus versicherungstechnischen Gründen auf keinem Gelände erlaubt.
Der Verzehr von Alkohol und Drogen ist vor und während des Trainings nicht erlaubt und führt zum Trainingsausschluss.
Auf dem gesamten Trainingsgelände gelten die Regeln der StVO und der StVZO. Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten - im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit. Bei Zuwiderhandlung können Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren und vom Training ausgeschlossen werden.