Allgemeine Geschäftsbedingungen ADAC-Fahrsicherheits-Training (Stand: April 2024)
1.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e.V. sind grundsätzlich alle Personen, die beim ADAC Württemberg e.V. zuvor als Einzel- oder Gruppenteilnehmende angemeldet wurden und ihre Identität sowie eine Buchungsbestätigung des ADAC Württemberg e.V. vorweisen können.
1.2 Gültige Fahrerlaubnis
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der ADAC Württemberg e.V. kann verlangen, dass der Führerschein vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.
Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen des „Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren“ haben neben der Fahrerlaubnis auch ihren Personalausweis mitzuführen sowie vorzuzeigen und dürfen nur gemeinsam mit einer als Begleiter berechtigten Person am Training teilnehmen.
1.3 Eigenes Fahrzeug oder Einverständniserklärung des Halters und des Eigentümers
Für Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e.V. nutzen Teilnehmende ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Eigentümer mit dem Teilnehmenden nicht identisch, legt der Teilnehmende auf Verlangen des ADAC Württemberg e.V. eine Einverständniserklärung des Halters und des Eigentümers zur Teilnahme an der Veranstaltung vor. Der Teilnehmende ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs findet durch den ADAC Württemberg e. V. nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Vorhandene, sichtbare Vorschäden des Teilnehmerfahrzeugs können vom ADAC Württemberg e.V. dokumentiert werden.
1.4 Technischer Zustand der Fahrzeuge
Die Fahrzeuge der Teilnehmenden müssen für den Straßenverkehr zugelassen sein, sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und vollständig der Straßenzulassungsverordnung (StVZO) entsprechen. Rote Kennzeichen, Zoll-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen werden grundsätzlich nicht anerkannt. Die Verantwortung für den einwandfreien Zustand obliegt dem Teilnehmenden.
Teilnehmende ohne gültige Prüfplakette (Hauptuntersuchung) für ihr Fahrzeug können an den Trainings nicht teilnehmen.
Teilnehmende, die mit ungeeigneter Bereifung erscheinen, werden vom Training ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Hier muss die Bereifung der Fahrzeuge den Vorgaben der StVO entsprechen.
1.5 Zu beachtende Vorschriften
Auf allen Trainingsplätzen des ADAC Württemberg e. V. gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie alle anderen verkehrsrechtlichen Gesetze und Verordnungen. Soweit für einzelne Fahrübungen erforderlich, können vom Trainer für die Durchführung dieser Übungen im Einzelfall davon abweichende Anweisungen erteilt werden.
Die Anweisungen des Trainers sind zu beachten. Ohne Erlaubnis des Trainers dürfen die Übungsbereiche nicht betreten und nicht befahren werden.
Die für den Veranstaltungsort gültige Platz- und Betriebsordnung ist zu beachten.
1.6 Verhalten der Teilnehmenden
Der Teilnehmende hat sich während des Fahrsicherheits-Trainings diszipliniert zu verhalten. Alle Fahrbahnen und Flächen der Trainingsplätze des ADAC Württemberg e. V. sind mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Aufmerksamkeit zu befahren.
1.7 Alkohol und Drogenverbot
Der Teilnehmende verpflichtet sich, während der Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e. V. nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen jeglicher Art oder anderen berauschenden Mitteln sowie Medikamenten, welche das Fahrvermögen beeinflussen, zu stehen. Einem unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehende Teilnehmende kann die Teilnahme verweigert werden.
1.8 Rauchverbot
In allen Gebäuden des ADAC Württemberg e. V. besteht striktes Rauchverbot.
1.9 Gurtpflicht
Während der gesamten Dauer der praktischen Teile der Fahrsicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und die daher auch keine Sicherheitsgurte aufweisen.
1.10 Motorradhelme und -schutzbekleidung
Teilnehmende von Motorrad-Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e. V. verpflichten sich, komplette Schutzkleidung zu tragen. Hierzu zählen:
Erscheint ein Teilnehmender ohne komplette Motorrad-Schutzbekleidung zum Training kann dieser am Training nicht teilnehmen.
1.11 Grundsätzlich keine Mitnahme von Begleitpersonen
Die Mitnahme einer Begleitperson wird nicht empfohlen und ist grundsätzlich nicht gestattet. Nur in besonderen Fällen und nur nach vorheriger Absprache mit dem ADAC Württemberg e.V., kann ausnahmsweise eine Begleitperson teilnehmen. Unberührt bleibt die notwendige Teilnahme der zugelassenen Begleitpersonen bei Teilnehmenden des „Begleiteten Fahrens“ mit 17 Jahren (siehe 1.2).
Zugelassene Begleitpersonen können nicht fahraktiv an den Fahrsicherheitstrainings teilnehmen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht zu den Fahrsicherheitstrainings mitgebracht werden.
1.12 Keine Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Tieren ist auf allen Trainingsplätzen des ADAC Württemberg e. V. verboten.
1.13 Witterungsbedingungen
Das Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Schlechtes Wetter berechtigt daher grundsätzlich keine Par tei zu einer Absage.
Der ADAC Württemberg e.V. ist jedoch zur Absage berechtigt, wenn durch Witterungseinflüsse die Sicherheit der Teilnehmenden oder Trainer gefährdet ist; bei Motorradtrainings erfolgt eine Absage in der Regel bei Eis oder Schnee. Bei einer Absage wird die Kursgebühr erstattet, sofern die Parteien keinen Ersatztermin vereinbaren; Letzteren Falls wird eine bereits bezahlte Kursgebühr auf die für den Ersatztermin geschuldete angerechnet.
Nachfolgende Ziffer 6.1 bleibt unberührt.
2.1 Anmeldung
Mit der Anmeldung wird dem ADAC Württemberg e. V. vom Teilnehmenden der Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich, in Textform (insbesondere E-Mail), mündlich oder fernmündlich sowie über das Internet erfolgen.
Erfolgt die Anmeldung für andere bzw. weitere in der Anmeldung aufgeführte Teilnehmenden, muss der Anmelder hierzu berechtigt sein und steht für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung durch Zusendung einer Buchungsbestätigung in Textform (per Brief oder E-Mail) durch den ADAC Württemberg e. V. an den Teilnehmenden zustande. Die Buchungsbestätigung ist Teilnahmevoraussetzung (s. Ziffer 1.1).
2.3 Vertragssprache
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.4 Buchungsbestätigung/Abweichendes Angebot
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so hat der ADAC Württemberg e. V. das Angebot nicht angenommen, sondern bietet dem Anmeldenden den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An das Angebot ist der ADAC Württemberg e.V. 7 Tage gebunden. Stimmt der Anmeldende inner- halb dieser Zeit dem Angebot nicht zu, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
3.1 Zahlungsmethoden
Es stehen bei der Online-Buchung bzw. bei telefonischer Buchung folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Bei der Buchung vor Ort in unseren Geschäftsstellen können zusätzliche Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Barzahlung) gegeben sein.
3.1 Fälligkeit
Die Kursgebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung in gesamter Höhe fällig. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
3.2 Zahlungsverzug
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, ist der ADAC Württemberg e.V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Brutto-Rechnungsbetrags, max. jedoch 40 EUR, zu verlangen. Dem Teilnehmenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Württemberg e. V. sei ein geringerer oder gar kein Schaden als oben bezeichnet, entstanden. Die übrigen Ansprüche und Rechte des DAC Württemberg e.V. bei Verzug bleiben hiervon unberührt.
3.3 Zahlung per Einzugsverfahren
Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisiertem Einzugsverfahren (z. B. Kreditkarte o. ä.) erfolgt die Rechnungsstellung und der Einzug der Kursgebühren sofort.
3.4 Einlösung von Gutscheinen
Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch Gutscheine (ADAC Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufsgenossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Württemberg e. V. zu übergeben.
Liegen die Unterlagen nicht vor, ist der ADAC Württemberg e.V. berechtigt, eine Mehraufwandsvergütung i. H. v. 10 % des Gutscheinwertes zu berechnen.
3.5 Abweichende Zahlungsbedingungen
In einzelnen Fällen behält sich der ADAC Württemberg e. V. das Recht vor, von den oben angegebenen Zahlungsbedingungen abzuweichen, In diesen Fällen werden gesonderte und abweichende Zahlungsbedingungen im Angebot mitgeteilt und sind bei Buchungsabschluss Vertragsbestandteil.
Die in Rechnung gestellte Kursgebühr schließt während der Fahrsicherheitstrainings auf den Plätzen des ADAC Württemberg e.V. folgende Versicherungen ein:
Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrversicherungen (AKB) in ihrer jeweils gültigen Fassung (Stand am 28.04.2021: Bedingungen vom 30.06.2020) zu Grunde.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einfahrt auf und endet mit der Ausfahrt aus einem der Trainingsplätze des ADAC Württemberg e. V am Tag der Veranstaltung.
Schadensfälle sind unmittelbar am Veranstaltungstag vor Verlassen des Trainingsgeländes dem Kursleiter zu melden und mittels eines Schadenmeldeformulars des ADAC Württemberg e. V. zu dokumentieren. Spätere Schadensmeldungen werden nicht als Schadensfälle akzeptiert.
Vor Beginn der Fahrsicherheitstrainings kann der Kunde seine Teilnahme gemäß den nachfolgenden Bestimmungen stornieren oder umbuchen.
5.1 Form einer Stornierung / Umbuchung
Die Stornierung/Umbuchung der Anmeldung muss in Textform erfolgen.
5.2 Zugang beim ADAC Württemberg e.V.
Der Zeitpunkt und die Rechtzeitigkeit der Stornierung/Umbuchung bestimmt sich nach deren Eingang beim ADAC Württemberg e.V.
5.3 Nennung von Ersatzteilnehmenden
Die Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist ohne Berechnung von Gebühren jederzeit möglich.
5.4 Nichtteilnahme bzw. nicht rechtzeitige Stornierung/Umbuchung
Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Training oder nicht rechtzeitiger Stornierung/Umbuchung ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen bzw. es entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Trainingsgebühren.
Bei einer Stornierung/Umbuchung kann der ADAC Württemberg e. V. folgende Gebühren berechnen:
5.5 Stornierungs-/Umbuchungsgebühren bei Einzelteilnehmenden
Ein einmaliges Umbuchen bis 22 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird ohne Berechnung einer Gebühr vorgenommen. Bei allen weiteren Umbuchungen werden 10 % des Trainingspreises, max. 40 EUR, als Bearbeitungsgebühr berechnet.
Bis 22 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann der Kunde kostenfrei stornieren. Anschließend gelten folgende Stornogebühren:
Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Württemberg e. V. sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.
Der ADAC Württemberg e. V. ist berechtigt, die Stornogebühren gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
5.6 Stornierungs- und Umbuchungsgebühren
Ein einmaliges Umbuchen bis 61 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird ohne Berechnung einer Gebühr vorgenommen. Bei allen weiteren Umbuchungen werden 10 % des Trainingspreises, max. 40 EUR, als Bearbeitungsgebühr berechnet.
Bis 61 Tage vor dem Veranstaltungstermin kann der Kunde kostenfrei stornieren. Anschließend gelten folgende Storno gebühren:
Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Württemberg e. V. sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden. Der ADAC Württemberg e. V. ist berechtigt, die Stornogebühren gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
6.1 Veranstaltungsabsage/-verlegung
Der ADAC Württemberg e. V. behält sich vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl von 5 Teilnehmenden je Gruppe Veranstaltungen abzusagen. Dasselbe gilt, wenn eine Veranstaltung erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie insbesondere durch höhere Gewalt, witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, Krankheitsausbrüche, behördliche Auflagen.
Bei der Absage erstattet der ADAC Württemberg e. V. die volle Kursgebühr, sofern die Parteien keinen Ersatztermin vereinbaren wollen; Letzteren Falls wird eine bereits bezahlte Kursgebühr auf die für den Ersatztermin geschuldete Gebühr angerechnet.
Tritt höhere Gewalt während einer Veranstaltung ein, ist der ADAC zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Bei Abbruch ist die Kursgebühr zeitanteilig geschuldet und eine zu viel gezahlte Kursgebühr vom ADAC Württemberg e.V. zu erstatten.
6.2 Ausschluss von Teilnehmenden
Der ADAC Württemberg e. V. behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmende von Veranstaltungen auszuschließen:
a) Bei wiederholten Verstößen gegen die Anordnung der Kursleiter (Trainer) oder die verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die geeignet sind, den Teilnehmenden selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
b) Bei begründetem Verdacht einer bestehenden Fahruntüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
c) Bei Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung oder Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Trainingsgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
Der ADAC Württemberg e. V. verpflichtet sich zur gewissen- haften Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen. Der ADAC Württemberg e. V. haftet zudem für Schäden, die dem Teilnehmenden durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässige verursachte Sachschäden auf die Höhe des Trainingspreises beschränkt.
8.1 Risikohinweise
Den Teilnehmenden und eventuellen Begleitpersonen ist bekannt, dass es sich bei den Fahrsicherheitstrainings um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential für Teilnehmende und Fahrzeuge handelt. Dieses Gefahrenpotential geht über die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ohnehin bestehende Gefahr hinaus, weil auch extreme Fahrsituationen durchgeführt werden. Die Steuerung der Fahrzeuge erfolgt durch die Teilnehmenden selbst.
Der ADAC Württemberg e.V. hat naturgemäß keinen Einfluss auf von Teilnehmenden begangene Fahrfehler.
8.2 Haftung des ADAC Württemberg e. V.
Die Haftung des ADAC Württemberg e. V., seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese AGB nicht beschränkt.
Durch diese AGB nicht beschränkt werden ferner die Haftung des ADAC Württemberg e. V. für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ADAC Württemberg e. V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Ebenso bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie unbeschränkt. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des ADAC Württemberg e. V. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung des ADAC Württemberg e. V. ausgeschlossen.
Soweit die Haftung des ADAC Württemberg e. V. nach den vorstehenden Regelungen begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ADAC Württemberg e. V.
Der ADAC Württemberg e. V. haftet nicht für die durch Dritte oder andere Teilnehmende zugefügten Personen- und Sachschäden.
8.3 Haftung
Für vom Teilnehmenden verschuldete Personen-, Vermögens,- und Sachschäden, die dem ADAC Württemberg e. V. entstehen, behält sich der ADAC Württemberg e. V. vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung dem Teilnehmenden in Rechnung zu stellen.
Der ADAC Württemberg e. V. wird im Rahmen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -erfüllung sämtliche jeweils anwendbaren Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf der Webseite jederzeit über den Link www.sicherheitstraining-stuttgart.de/datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist.
Teilnehmende haben gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen stehen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies ist bei der Buchung von Fahrsicherheitstrainings mit konkretem Termin oder über einen festgelegten Zeitraum der Fall. Dem Kunden steht daher in diesem Fall kein Widerrufsrecht zu.
Die Europäische Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeteiligung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link: ec.europa.eu/consumers/odr/zu erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren nach dem Verbraucherbeilegungsgesetz (VSBG) ist der ADAC Württemberg e. V. nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
Erklärungen unter dem Vertrag sind in Textform abzugeben. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Individuelle Vertragsabreden haben jedoch stets Vorrang.
Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
Gutscheine des ADAC Württemberg e. V. können online, telefonisch oder vor Ort in den Geschäftsstellen des ADAC Württemberg e.V. gekauft werden. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung/Übergabe des Gutscheins durch den ADAC Württemberg e.V. an den Käufer zustande.
2.1 Zahlungsmethoden
Es stehen beim Online-Kauf bzw. beim Kauf telefonisch fol- gende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Beim Kauf vor Ort in unseren Geschäftsstellen können andere oder darüber hinaus gehende Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Barzahlung) gegeben sein.
2.2 Fälligkeit
Der Kaufpreis des Gutscheins ist sofort nach Rechnungsstellung in gesamter Höhe fällig. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
2.3 Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der ADAC Württemberg e. V. berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr von 10 % des Brutto-Rechnungsbetrags zu verlangen; das gilt nicht, wenn der Teilnehmende den Verzug nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem ADAC Württemberg e. V. sei kein Schaden oder niedrigerer Schaden entstanden als die in Ansatz gebrachte Pauschale.
Die übrigen gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
2.4 Zahlung per Einzugsverfahren
Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z. B. Kreditkarte o. ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunternehmen werden dem Teilnehmenden die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Württemberg e. V. belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von 10 EUR in Rechnung gestellt.
Gutscheine des ADAC Württemberg e.V. können bei Online-Käufen oder bei telefonischen Käufen wahlweise als PDF-Gutscheine oder als Motivgutschein in gedruckter Form be- stellt werden. PDF-Gutscheine werden sofort nach dem Kauf per E-Mail versandt. Gedruckte Motivgutscheine werden per Post versandt. Beim Postversand durch Dienstleister können mehrere Tage Lieferzeit anfallen.Beim Gutscheinkauf in den Geschäftsstellen des ADAC Württemberg e.V. werden die Gutscheine sofort nach Bezahlung an den Käufer übergeben.
Die Gutscheine sind auf den jeweiligen Nennwert in Euro lautende Wertgutscheine, der den Inhaber berechtigten, sie in den unseren Filialen, telefonisch oder online als Zahlungsmittel einzusetzen. Verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden, es sei denn, der ADAC Württemberg hat den Verlust zu vertreten. Die Motivgutscheine sollen wenn möglich spätestens am Tag des Trainings wieder abgeben werden.
5.1 Sowohl die PDF-Gutscheine als auch die Motivgutscheine sind mit einem einzigartigen Gutscheincode versehen. Der Gutscheincode kann bei jeder Buchungsart angegeben werden und wird bei Gültigkeit direkt mit dem zu zahlenden Betrag verrechnet.
5.2 Bei Anmeldung zu einer Trainingsvariante mit einer Kursgebühr, die den Wert des Gutscheins übersteigt, hat der Teilnehmende die Differenz zwischen der Kursgebühr und dem Wert des Gutscheins zu entrichten. In diesem Fall erhält der Teilnehmende eine Rechnung über den offenen Restbetrag.
5.3 Bei einer Anmeldung zu einer Trainingsvariante mit einer Kursgebühr, die den Wert des Gutscheins unterschrei tet, wird die Differenz zurückerstattet.
Der ADAC Württemberg e. V. wird im Rahmen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -erfüllung sämtliche jeweils anwendbaren Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf der Webseite jederzeit über den Link www.sicherheitstraining-stuttgart.de/datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist.
7.1 Widerrufsrecht beim Gutscheinkauf
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem ADAC Württemberg e. V. (Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart; Telefon: (0711) 2800 2 12 97; Fax: 0711 2800-196, E-Mail: sht @ wtb.adac.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
(*) Unzutreffendes streichen.
7.2 Widerrufsfolgen
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ADAC Württemberg e. V alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Ta-gen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den ADAC Württemberg e. V über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Die Europäische Kommission bietet die Möglichkeit zur Online -Streitbeteiligung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren nach dem Verbraucherbeilegungsgesetz (VSBG) ist der ADAC Württemberg e. V. nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
Erklärungen unter dem Vertrag sind in Textform abzugeben. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Individuelle Vertragsabreden haben jedoch stets Vorrang. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam bzw.undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
ADAC Württemberg e.V.
vertreten durch den Vorstand: Michael Saur (Vorsitzender), Volker Schwarz (stv. Vorsitzender), Thomas Kassner, Bettina Ketzmerick-Kampa, Carl-Eugen Metz, Ursula Spellenberg, Simon Wickenhäuser
Am Neckartor 2 * 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 28 00 0
E-Mail: service @ wtb.adac.de
Vereinsregister 331 Amtsgericht Stuttgart
Umsatzsteuer-ID: DE 147800351