AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen ADAC-Fahrsicherheits-Training (Stand: April 2024)
A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für ADAC Fahrsicherheitstraining
1. Teilnahmebedingungen
1.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e.V. sind grundsätzlich alle Personen, die beim ADAC Württemberg e.V. zuvor als Einzel- oder Gruppenteilnehmende angemeldet wurden und ihre Identität sowie eine entsprechende Buchungsbestätigung des ADAC Württemberg e.V. vorweisen können.
1.2 Gültige Fahrerlaubnis
Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das jeweilige Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der ADAC Württemberg e. V. kann verlangen, dass der Führerschein vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird.
Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen des „Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren“ haben neben der Fahrerlaubnis auch ihren Personalausweis mitzuführen sowie vorzuzeigen und dürfen nur gemeinsam mit einer berechtigten Begleitperson am Training teilnehmen. Die Begleitperson hat ebenfalls ihre Fahrerlaubnis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
1.3 Eigenes Fahrzeug oder Einverständniserklärung des Halters und des Eigentümers
Für Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e.V. nutzen Teilnehmende ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Eigentümer mit dem Teilnehmenden nicht identisch, legt der Teilnehmende auf Verlangen des ADAC Württemberg e.V. eine Einverständniserklärung des Halters und des Eigentümers zur Teilnahme an der Veranstaltung vor. Der Teilnehmende ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeugs findet durch den ADAC Württemberg e. V. nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein. Vorhandene, sichtbare Vorschäden des Teilnehmerfahrzeugs können vom ADAC Württemberg e.V. dokumentiert werden.
1.4 Zustand der Fahrzeuge, Maximalgewicht
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Fahrzeuge,
a) die sich nicht in technisch einwandfreiem Zustand befinden,
b) die nicht vollständig der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen,
c) ohne gültiges Kennzeichen (rote Kennzeichen, Zoll-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen werden nicht anerkannt),
d) ohne gültige Prüfplakette (Hauptuntersuchung),
e) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg oder
f) ohne für die beim Fahrsicherheitstraining bestehende Witterung geeignete und vorgeschriebene Bereifung (gilt insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen).
Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Fahrzeuge obliegt dem Teilnehmenden.
1.5 Zu beachtende Vorschriften
Auf allen Trainingsplätzen des ADAC Württemberg e. V. gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie alle anderen verkehrsrechtlichen Gesetze und Verordnungen. Soweit für einzelne Fahrübungen erforderlich, können vom Trainer für die Durchführung dieser Übungen im Einzelfall davon abweichende Anweisungen erteilt werden.
Die Anweisungen des Trainers sind zu beachten. Ohne Erlaubnis des Trainers dürfen die Übungsbereiche nicht betreten und nicht befahren werden.
Die für den Veranstaltungsort gültige Platz- und Betriebsordnung ist zu beachten.
1.6 Verhalten der Teilnehmenden
Der Teilnehmende hat sich während des Fahrsicherheitstrainings diszipliniert zu verhalten. Alle Fahrbahnen und Flächen der Trainingsplätze des ADAC Württemberg e. V. sind mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Aufmerksamkeit zu befahren.
1.7 Alkohol und Drogenverbot
Der Teilnehmende verpflichtet sich, während der Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e. V. nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen jeglicher Art oder anderen berauschenden Mitteln sowie Medikamenten, welche das Fahrvermögen beeinflussen, zu stehen. Einem unter Alkohol, Drogen oder Medikamenteneinfluss stehenden Teilnehmenden wird die Teilnahme verweigert.
1.8 Rauchverbot
Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen, besteht auf dem gesamten Trainingsgelände striktes Rauchverbot.
1.9 Gurtpflicht
Während der gesamten Dauer der praktischen Teile der Fahrsicherheitstrainings besteht Gurtpflicht. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge, für die keine Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind und die daher auch keine Sicherheitsgurte aufweisen.
1.10 Motorradhelme und -schutzbekleidung
Teilnehmende von Motorrad-Fahrsicherheitstrainings des ADAC Württemberg e. V. verpflichten sich, komplette Schutzkleidung zu tragen.
Hierzu zählen:
Motorradhelm mit ECE-Prüfzeichen;
Motorradbekleidung (Jacke und Hose) mit ECE-Protektoren;
Schaft- oder Motorradstiefel die über die Knöchel reichen (bei Stiefeln mit Schnürsenkeln müssen die Schnürsenkel so gesichert werden, dass ein Verhaken an Fahrzeugteilen ausgeschlossen ist);
Motorradhandschuhe.
Erscheint ein Teilnehmender ohne komplette Motorrad-Schutzbekleidung zum Training, kann dieser am Training nicht teilnehmen.
1.11 Grundsätzlich keine Mitnahme von Begleitpersonen
Die Mitnahme von weiteren Personen ist grundsätzlich nicht gestattet. Unberührt bleibt die notwendige Teilnahme der zugelassenen und eingetragenen Begleitpersonen bei Teilnehmenden des „Begleiteten Fahrens mit 17 Jahren“ (siehe Abschnitt 1.2). Zugelassene Begleitpersonen können nicht fahraktiv an den Fahrsicherheitstrainings teilnehmen.
1.12 Keine Mitnahme von Tieren
Die Mitnahme von Haustieren ist auf allen Trainingsplätzen des ADAC Württemberg e. V. verboten.
1.13 Witterungsbedingungen
Das Training findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Schlechtes Wetter berechtigt daher grundsätzlich keine Partei zu einer Absage.
Der ADAC Württemberg e.V. ist jedoch zur Absage berechtigt, wenn durch Witterungseinflüsse die Sicherheit der Teilnehmenden oder Trainer gefährdet ist; bei Motorradtrainings erfolgt eine Absage in der Regel bei Eis oder Schnee. Bei einer Absage wird die Kursgebühr erstattet, sofern die Parteien keinen Ersatztermin vereinbaren; im letzteren Fall wird ein bereits bezahlte Kursgebühr auf die für den Ersatztermin geschuldete angerechnet.
Nachfolgender Abschnitt 6.1 bleibt unberührt.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
2.1 Anmeldung durch den Kunden
Mit der Anmeldung wird dem ADAC Württemberg e. V. vom Teilnehmenden der Abschluss des Vertrags zur Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining angeboten. Die Anmeldung kann schriftlich, in Textform (insbesondere E-Mail), mündlich oder fernmündlich sowie über das Internet erfolgen.
Erfolgt die Anmeldung für andere bzw. weitere in der Anmeldung aufgeführte Teilnehmenden, muss der Anmelder hierzu berechtigt sein und steht für deren Vertragsverpflichtungen wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
2.2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt erst mit der Annahme der Anmeldung durch Zusendung einer Buchungsbestätigung in Textform (per Brief oder E-Mail) durch den ADAC Württemberg e. V. an den Teilnehmenden zustande. Die Buchungsbestätigung ist Teilnahmevoraussetzung (s. Abschnitt 1.1).
2.3 Vertragssprache
Der Vertragsabschluss erfolgt in deutscher Sprache.
2.4 Buchungsbestätigung/Abweichendes Angebot
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so hat der ADAC Württemberg e. V. das Angebot nicht angenommen, sondern bietet dem Anmeldenden den Vertragsabschluss zu von der Anmeldung abweichenden Bedingungen an. An das Angebot ist der ADAC Württemberg e. V. 7 Tage gebunden. Stimmt der Anmeldende innerhalb dieser Zeit dem Angebot nicht zu, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsmethoden
Es stehen bei der Online-Buchung bzw. bei telefonischer Buchung folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Lastschrift
- Kreditkartenzahlung
- Gutschein
3.1 Fälligkeit
Die Kursgebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung in gesamter Höhe fällig. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
3.2 Zahlungsverzug
Kommt der Vertragspartner mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, ist der ADAC Württemberg e.V. berechtigt, Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
3.3 Zahlung per Einzugsverfahren
Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z. B. Kreditkarte o. ä.) erfolgt die Rechnungsstellung und der Einzug der Kursgebühren sofort.
3.4 Einlösung von Gutscheinen
Erfolgt die Bezahlung eines Trainings ganz oder teilweise durch gültige Gutscheine (ADAC-Trainingsgutscheine oder Trainingsgutscheine/sonstige Abrechnungsformulare der Berufsgenossenschaften) sind diese Unterlagen spätestens am Trainingstag im Original dem ADAC Württemberg e. V. zu übergeben.
3.5 Abweichende Zahlungsbedingungen
In einzelnen Fällen werden abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart.
4. Versicherungsschutz
Die in Rechnung gestellte Kursgebühr schließt während der Fahrsicherheitstrainings auf den Plätzen des ADAC Württemberg e.V. folgende Versicherungen ein:
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit der Versicherungssumme von bis zu 100.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (bis 15.000.000,- € je Schadensereignis und geschädigter Person)
Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung mit einer Höchstentschädigung von 150.000,- € für Pkw und 50.000,- € für Motorräder je Ereignis.
Für Pkw: Vollkasko mit 500,- € Selbstbeteiligung, inklusive Teilkasko mit 500,- € Selbstbeteiligung
Für Motorräder: Vollkasko mit 750,- € Selbstbeteiligung, inklusive Teilkasko mit 750,- € Selbstbeteiligung
Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung (AKB) in ihrer jeweils gültigen Fassung zu Grunde (Stand am 30.04.2025: Bedingungen vom 28.09.2022; aufrufbar unter: https://www.gdv.de/resource/blob/6178/f9007a429b57b1ca33dae1c8d84ca9f9/01-allgemeine-bedingungen-fuer-die-kfz-versicherung-akb-2015--data.pdf).
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Einfahrt auf und endet mit der Ausfahrt aus einem der Trainingsplätze des ADAC Württemberg e. V. am Tag der Veranstaltung.
Teilnehmende sind verpflichtet, offensichtliche Schäden dem Kursleiter am Veranstaltungstag vor Verlassen des Trainingsgeländes zu melden und mittels eines Schadenmeldeformulars des ADAC Württemberg e. V. zu dokumentieren. Die Pflichten im Schadensfall gemäß Lit. E der AKB sind zu beachten. Die schuldhafte Verletzung der Pflichten kann zur Kürzung oder Entfall des Versicherungsschutzes führen.
5. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden
Vor Beginn der Fahrsicherheitstrainings kann der Kunde seine Teilnahme gemäß den nachfolgenden Bestimmungen stornieren oder umbuchen.
5.1 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen bei Einzelbuchungen:
(Einzel-)Kunden haben die Möglichkeit, eine verbindlich gebuchte Veranstaltung bis einschließlich 31 Tage vor der Veranstaltung einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin umzubuchen. Im Zeitraum von 30 bis einschließlich 16 Tagen vor der Veranstaltung ist eine einmalige Umbuchung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 30,- € möglich. Ab 15 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.
(Einzel-)Kunden haben zudem die Möglichkeit, eine verbindlich gebuchte Veranstaltungen bis einschließlich 31 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Im Zeitraum von 30 bis einschließlich 16 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von 50 % der Kursgebühr möglich. Ab 15 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Dem Kunden bleibt im Falle einer berechtigten Stornierung der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der ADAC Württemberg e. V. ist berechtigt, die Stornogebühren gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
5.2 Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen bei Firmen- und Gruppenbuchungen
Kunden von Firmen- oder Gruppenbuchungen haben die Möglichkeit, eine verbindlich gebuchte Veranstaltung bis einschließlich 61 Tage vor der Veranstaltung einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin umzubuchen. Im Zeitraum von 60 bis einschließlich 16 Tagen vor der Veranstaltung ist eine einmalige Umbuchung gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 50,- € möglich. Ab 15 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Umbuchung nicht mehr möglich.
Kunden von Firmen- oder Gruppenbuchungen haben zudem die Möglichkeit, eine verbindlich gebuchte Veranstaltungen bis einschließlich 61 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Im Zeitraum von 60 bis einschließlich 31 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen Zahlung einer Stornogebühr von 50 % der Kursgebühr möglich.
Im Zeitraum von 30 bis einschließlich 16 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung gegen Zahlung einer Stornogebühr von 30 % der Kursgebühr möglich. Ab 15 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Stornierung nicht mehr möglich
Dem Kunden bleibt im Falle einer berechtigten Stornierung der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Der ADAC Württemberg e. V. ist berechtigt, die Stornogebühren gegen bereits entrichtete Zahlungen aufzurechnen.
5.3 Form einer Stornierung oder Umbuchung
Die Stornierung oder Umbuchung muss in Textform erfolgen.
5.4 Zugang beim ADAC Württemberg e.V.
Der Zeitpunkt und die Rechtzeitigkeit der Stornierung/Umbuchung bestimmt sich nach deren Zugang beim ADAC Württemberg e. V.
5.5 Nennung von Ersatzteilnehmenden
Die Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist ohne Berechnung von Gebühren jederzeit möglich.
5.6 Nichterscheinen
Bei Nichterscheinen zu einem gebuchten Training ist der volle Rechnungsbetrag zu bezahlen. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung.
6. Veranstaltungsabsage/-verlegung und Ausschluss von Teilnehmenden
6.1 Veranstaltungsabsage/-verlegung
Der ADAC Württemberg e. V. behält sich das Recht vor, Veranstaltungen bei Nichterreichen der Mindestteilnehmendenzahl von 5 Teilnehmenden abzusagen. Dasselbe gilt, wenn eine Veranstaltung durch äußere Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, wie insbesondere durch höhere Gewalt, witterungsbedingte Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, Krankheitsausbrüche, behördliche Auflagen.
Bei der Absage erstattet der ADAC Württemberg e. V. die volle Kursgebühr, sofern die Parteien keinen Ersatztermin vereinbaren wollen; letzterenfalls wird eine bereits bezahlte Kursgebühr auf die für den Ersatztermin geschuldete Gebühr angerechnet.
Tritt höhere Gewalt während einer Veranstaltung ein, ist der ADAC zum Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Bei Abbruch ist die Kursgebühr zeitanteilig geschuldet und eine zu viel gezahlte Kursgebühr vom ADAC Württemberg e.V. zu erstatten.
6.2 Ausschluss von Teilnehmenden
Der ADAC Württemberg e. V. behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmende von Veranstaltungen auszuschließen:
- Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Anordnung der Kursleiter (Trainer) oder die verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die geeignet sind, den Teilnehmenden selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden.
- Bei begründetem Verdacht einer bestehenden Fahruntüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
- Bei Nutzung eines Fahrzeugs, das nicht den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung oder Fahrzeugzulassungsverordnung entspricht.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Trainingsgebühr besteht in diesen Fällen nicht.
7. Risikohinweise, Haftung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden
7.1 Risikohinweise
Den Teilnehmenden und eventuellen Begleitpersonen ist bekannt, dass es sich bei den Fahrsicherheitstrainings um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential für Teilnehmende und Fahrzeuge handelt. Dieses Gefahrenpotential geht über die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ohnehin bestehende Gefahr hinaus, weil auch extreme Fahrsituationen durchgeführt werden. Die Steuerung der Fahrzeuge erfolgt durch die Teilnehmenden selbst. Der ADAC Württemberg e.V. hat naturgemäß keinen Einfluss auf von Teilnehmenden begangene Fahrfehler.
7.2 Haftung des ADAC Württemberg e. V.
Die Haftung des ADAC Württemberg e. V., seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch diese AGB nicht beschränkt. Durch diese AGB nicht beschränkt werden ferner die Haftung des ADAC Württemberg e. V. für Schäden beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des ADAC Württemberg e. V., seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Ebenso bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie unbeschränkt. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung des ADAC Württemberg e. V. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht, auf deren ordnungsgemäßer Erfüllung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf, weil diese den Vertrag prägen. Im Übrigen ist die Haftung des ADAC Württemberg e. V. ausgeschlossen. Soweit die Haftung des ADAC Württemberg e. V. nach den vorstehenden Regelungen begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ADAC Württemberg e. V.
7.3 Haftung der Teilnehmenden
Für vom Teilnehmenden verschuldete Personen-, Vermögens,- und Sachschäden, die dem ADAC Württemberg e. V. entstehen, behält sich der ADAC Württemberg e. V. vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung dem Teilnehmenden in Rechnung zu stellen.
8. Datenschutz
Der ADAC Württemberg e. V. wird im Rahmen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -erfüllung sämtliche jeweils anwendbaren Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf der Webseite jederzeit über den Link https://www.sicherheitstraing-stuttgart.de/Datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist.
9. Kein Widerrufsrecht
Kunden steht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht zu.
10. Streitbeteiligung für Verbraucher
Zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren nach dem Verbraucherbeilegungsgesetz (VSBG) ist der ADAC Württemberg e. V. nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
11. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
12. Schlussbestimmungen
Erklärungen unter dem Vertrag sind in Textform abzugeben. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Individuelle Vertragsabreden haben jedoch stets Vorrang. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt.
Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kauf und die Verwendung von Gutscheinen zur Teilnahme an einem ADAC Fahrsicherheitstraining
1. Vertragsschluss
Gutscheine des ADAC Württemberg e. V. können online, telefonisch oder vor Ort in den Geschäftsstellen des ADAC Württemberg e. V. gekauft werden.
Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung/Übergabe des Gutscheins durch den ADAC Württemberg e. V. an den Käufer zustande.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Zahlungsmethoden
Es stehen beim Online-Kauf bzw. beim telefonischen Kauf folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
Lastschrift
Kreditkartenzahlung
Beim Kauf vor Ort in unseren Geschäftsstellen können andere oder darüber hinaus gehende Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Barzahlung) gegeben sein.
2.2 Fälligkeit
Der Kaufpreis des Gutscheins ist sofort nach Rechnungsstellung in gesamter Höhe fällig. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
2.3Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der ADAC Württemberg e. V. berechtigt, Verzugszinsen Verzugszinsen und sonstigen Verzugsschaden nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
2.4Zahlung per Einzugsverfahren
Bei Auswahl einer Zahlungsmöglichkeit mit einem automatisierten Einzugsverfahren (z. B. Kreditkarte o. ä.) gilt Folgendes: Im Falle der Rückbelastung durch das Kreditunternehmen werden dem Teilnehmenden die nach erfolgloser Einziehung dem ADAC Württemberg e. V. belasteten Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt.
3. Erhalt der Gutscheine
Gutscheine des ADAC Württemberg e.V. können wahlweise als PDF-Gutscheine oder als Motivgutschein in gedruckter Form bestellt werden. PDF-Gutscheine werden sofort nach dem Kauf per E-Mail versandt. Gedruckte Motivgutscheine werden per Post versandt. Beim Postversand durch Dienstleister können mehrere Tage Lieferzeit anfallen.
Beim Gutscheinkauf in den Geschäftsstellen des ADAC Württemberg e.V. werden die Gutscheine sofort nach Bezahlung an den Käufer übergeben.
4. Behandlung der Gutscheine
Die Gutscheine sind auf den jeweiligen Nennwert in Euro lautende Wertgutscheine, der den Inhaber berechtigten, sie auf unseren Trainingsplätzen, telefonisch oder online als Zahlungsmittel einzusetzen.
Die Gutscheine des ADAC Württemberg e. V. sind 3 Jahre gültig, ab dem Ende des Jahres in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
Verloren gegangene Gutscheine können nicht ersetzt werden, es sei denn, der ADAC Württemberg hat den Verlust zu vertreten. Die Motivgutscheine sollen spätestens am Tag des Trainings abgeben werden.
5. Hinweise zur Bezahlung der Kursgebühr mit einem Gutschein
5.1 Sowohl die PDF-Gutscheine als auch die Motivgutscheine sind mit einem einzigartigen Gutscheincode versehen. Der Gutscheincode kann bei jeder Buchungsart angegeben werden und wird bei Gültigkeit direkt mit dem zu zahlenden Betrag verrechnet.
5.2 Bei Anmeldung zu einer Trainingsvariante mit einer Kursgebühr, die den Wert des Gutscheins übersteigt, hat der Teilnehmende die Differenz zwischen der Kursgebühr und dem Wert des Gutscheins zu entrichten. In diesem Fall erhält der Teilnehmende eine Rechnung über den offenen Restbetrag.
5.3 Bei einer Anmeldung zu einer Trainingsvariante mit einer Kursgebühr, die den Wert des Gutscheins unterschreitet, wird die Differenz zurückerstattet.
6. Datenschutz
Der ADAC Württemberg e. V. wird im Rahmen der Vertragsanbahnung, -durchführung und -erfüllung sämtliche jeweils anwendbaren Bestimmungen – insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz – wahren. Einzelheiten zur Datenverarbeitung und der Betroffenenrechte können der Datenschutzerklärung entnommen werden, die auf der Webseite jederzeit über den Link https://www.sicherheitstraing-stuttgart.de/Datenschutz in druckbarer Form abrufbar ist.
7. Widerrufsbelehrung
7.1 Widerrufsrecht beim Gutscheinkauf
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, den Gutschein in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem ADAC Württemberg e. V. (Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart; Telefon: (0711) 2800 2 12 97; Fax: 0711 2800-196, E-Mail: sht @ wtb.adac.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An ADAC Württemberg e. V. Abteilung Verkehr & Umwelt, Am Neckartor 2,70190 Stuttgart:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
7.2 Widerrufsfolgen
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat ADAC Württemberg e. V alle Zahlungen, die er erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den ADAC Württemberg e. V über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
8. Online Streitbeteiligung für Verbraucher
Zur Teilnahme an einem Streitbeteiligungsverfahren nach dem Verbraucherbeilegungsgesetz (VSBG) ist der ADAC Württemberg e. V. nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
9. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.
10. Schlussbestimmungen
Erklärungen unter dem Vertrag sind in Textform abzugeben. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Individuelle Vertragsabreden haben jedoch stets Vorrang. Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit bewusst gewesen wäre. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
ADAC Württemberg e.V.
vertreten durch den Vorstand:
Michael Saur (Vorsitzender), Volker Schwarz (stv. Vorsitzender), Thomas Kassner,
Bettina Ketzmerick-Kampa, Carl-Eugen Metz, Ursula Spellenberg, Simon Wickenhäuser
Am Neckartor 2, 70190 Stuttgart
Telefon 0711 / 28 00 0
E-Mail: service @ wtb.adac.de
Vereinsregister 331 Amtsgericht Stuttgart
Umsatzsteuer-ID: DE 147800351